Führerschein-klassen




Unsere Ausbildungsklassen


NEU seit Januar 2020 - B 196 (A1)

1. Zuerst absolviere die Ausbildung. Hierfür ist keine theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich.
Die Ausbildung beinhaltet 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten theoretischer Mindestunterricht und 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten praktischer Mindestunterricht. 

2. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum zuständigen Verkehrsamt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1. Gefahren werden dürfen Krafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung. 

Mindestalter: 25 Jahre, Vorrausetzung: Besitz der Klasse B mind. seit 5 Jahren
Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig und 
ist nicht erweiterbar auf A2 oder A.


Mofa
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet. Ein Leichtmofa, das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einen Hubraum von 30 ccm nicht überschreitet. Elektronische Mobilitätshilfen, wie zum Beispiel ein Segway, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Mindestalter: 15 Jahre, eingeschlossene Klassen: keine


AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre, eingeschlossene Klassen: keine


A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre, eingeschlossene Klasse: AM


A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre, eingeschlossene Klassen: A1 und AM


A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre, eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“); eingeschlossene Klassen: AM und L
Hinweis: Wer einen Automatik-Führerschein macht, darf auch nur Automatikfahrzeuge fahren.


BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


B 96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Quelle: TÜV SÜD

Anmelde- & Bürozeiten:
Mo - Do 16 - 19 Uhr
Fr 16 - 18 Uhr

Unterricht: 
Di & Do 19 -20:30 Uhr

Tel. 08161 85977

Benötigte Unterlagen und Voraussetzungen für die Prüfung:

Zusammen in der Fahrschule wird ein Führerscheinantrag zum Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt.

Erforderliche Unterlagen:

1 biometrisches Foto für die Fahrerlaubnis
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
Bescheinigung Erste Hilfe

Weiter Fragen beantworten wir gerne in unserer Fahrschule!